📣 Verkehrssicherheit Allmendstrasse

📣 Mehr Verkehrssicherheit an der Allmendstrasse

Baukommission und Gemeinderat haben sich mit der Verkehrssicherheit an der Allmendstrasse befasst.

Am 13. Oktober 2026 wird vorübergehend eine Geschwindigkeitsanzeige montiert. Zusätzlich werden zwei Kunststoff-Bodenwellen im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie drei bis vier Warnfiguren entlang der Strasse angebracht, insbesondere beim Kindergarten. Diese Massnahmen werden zeitnah nach Eintreffen des Materials umgesetzt.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmenden, ihre Geschwindigkeit anzupassen und besonders auf Kinder Rücksicht zu nehmen.

 


📣 Vereinsbeiträge 2027 – Jetzt Gesuch einreichen

📣 Vereinsbeiträge 2027 – Jetzt Gesuch einreichen

Der Gemeinderat schätzt die Bedeutung und die wertvolle Arbeit der Ortsvereine sehr – sei es auf kulturellem, sozialem oder sportlichem Gebiet. Damit dieses Engagement fürs Dorf gelingt, unterstützt die Gemeinde ihre Vereine mit einem jährlichen Beitrag. Die Grundlagen dazu sind in den Richtlinien zur Unterstützung der Ortsvereine festgelegt.

Damit die Beiträge rechtzeitig ausbezahlt werden können, ist das Gesuchsformular bis spätestens 30. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Wir bitten alle Vereine, die erforderlichen Angaben gemäss Formular vollständig einzureichen.

Die Gemeinde freut sich, mit dieser Unterstützung das vielfältige Engagement der Vereine in Kiesen weiterhin fördern zu dürfen.


📣 Start Wasserbauprojekt Aare «Underi Au»

📣 Start Wasserbauprojekt Aare «Underi Au»

Das Tiefbauamt des Kantons Bern startet im Sommer 2026 mit dem Wasserbau-Projekt «Underi Au». Das Projekt erstreckt sich von der SBB-Brücke in Uttigen bis zur Jaberg-Brücke und betrifft die Gemeinden Uttigen, Kiesen und Jaberg.

Wie an vielen anderen Stellen der Aare sind auch hier die alten Uferverbauungen aus Blöcken in die Jahre gekommen. Viele dieser Uferverbauungen sind unterspült. Die Aare frisst den Boden unter den Bauten buchstäblich weg und ganze Uferbereiche können dadurch instabil werden. Fürs Auge nicht sichtbar ist ein zweites grosses Problem: die Aare hat sich über Jahrzehnte in ihrem Flussbett eingegraben, dadurch sinkt im Umland der Grundwasserspiegel. Dies hat Auswirkungen auf die Trinkwasserfassungen entlang der Aare.

Im monotonen, kanalartigen Flussbett sind zudem die Lebensräume für Pflanzen und Wasserlebewesen zurückgegangen, Fische finden kaum Schlupfwinkel und Laichplätze.

Das Projekt „Underi Au“ soll den Schutz vor Hochwasser und die Sicherung der Trinkwasserreserven sicher stellen, die Naturlandschaft aufwerten und ein attraktives Naherholungsgebiet erhalten. Der Kanton Bern entwickelt das Projekt in den kommenden drei Jahren zusammen mit den Gemeinden, der betroffenen Grundeigentümerschaft und mit Interessenvertretungen, die alle in einer Begleitgruppe vertreten sind. Die Begleitgruppe trifft sich im Oktober 2026 das erste Mal.

Mehr Informationen auf www.be.ch/aare-underi-au.


📣 Häckseltour vom 26. Oktober 2026

📣 Häckseltour vom 26. Oktober 2026


📣 Zählerablesung - neue Ansprechperson

📣 Zählerablesung - neue Ansprechperson

Nach dem Weggang von Patrick Krebs gestaltete sich die Suche nach einer geeigneten Nachfolge für die Zählerablesungen schwieriger als erwartet. Dadurch kam es leider auch zu Verzögerungen bei der Information der Bevölkerung. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Mit Marcello Macellaro konnte nun erfreulicherweise eine Nachfolgelösung gefunden werden. Er wird künftig im Auftrag der Gemeinde die Zählerablesungen vornehmen. Wir danken der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und bitten darum, Marcello Macellaro den erforderlichen Zutritt zu den Zählern zu gewähren. Besten Dank für die Unterstützung und das Verständnis.


📜 Gebührenreglement; Änderungen per 1. Juli 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

📜 Revision Gebührenreglement – Abstimmung vom 5. November 2026

Der Gemeinderat Kiesen hat an seiner Sitzung vom 29. April 2026 das revidierte Gebührenreglement verabschiedet. Das neue Reglement richtet sich in Aufbau und Inhalt weitgehend nach dem Muster-Gebührenreglement des Kantons Bern sowie den aktuellen kantonalen Vorgaben und Gesetzesgrundlagen.

Der Beschluss sowie die öffentliche Auflage und die Referendumsfrist wurden im amtlichen Anzeiger Nr. 20 vom Freitag, 15. Mai 2026 publiziert. Innerhalb der Referendumsfrist wurde das Referendum gegen das revidierte Gebührenreglement ergriffen. Damit wird die Vorlage der Gemeindeversammlung vom 5. November 2026 zur Beschlussfassung unterbreitet.

Mit der Revision soll das bisherige Gebührenreglement aus dem Jahr 2008 (inkl. Teilrevision 2012) aktualisiert werden. Verschiedene Bestimmungen werden präzisiert und neue Gebührentatbestände aufgenommen.

Nachfolgend sind die einzelnen Änderungen gegenüber dem bisherigen Gebührenreglement aufgeführt. Zudem stehen sowohl das bisherige als auch das revidierte Gebührenreglement zur Einsicht zur Verfügung.

 

Wesentliche Änderungen:

 

Allgemeine Bestimmungen

  • Art. 2: Präzisierungen zur Kostendeckung und Verhältnismässigkeit
  • Art. 4: Einführung von zwei unterschiedlichen Aufwandgebühren:
    • Aufwandgebühr I (normale Verwaltungstätigkeit)
    • Aufwandgebühr II (fachlich qualifizierte Verwaltungstätigkeit)
  • Art. 14: Verlängerung der Verjährungsfrist von Gebührenforderungen von 5 auf 10 Jahre

 

Personen-, Familien- und Erbrecht

  • Art. 15: Überarbeitung und Aktualisierung der Bestimmungen im Bereich Erbrecht
  • Art. 17: Anpassung der Einbürgerungsbestimmungen an die aktuelle kantonale Gesetzgebung
  • Streichung bisheriger Regelungen:
    • bisheriger Art. 15 (Familienrecht / Vormundschaft)
    • bisheriger Art. 19 (Adressauskünfte Einwohnerregister)

 

Ortspolizeiwesen

  • Art. 18: Erweiterung und Aktualisierung der Gebührenbestimmungen im Bereich Gastgewerbe
  • Art. 19: Neuaufnahme von Bestimmungen betreffend Prostitutionsgewerbe
  • Art. 20: Neuaufnahme von Gebühren im Bereich Geldspiel, Handel und Gewerbe
  • Streichung bisheriger Regelungen:
    • bisheriger Art. 20 (Gesundheitswesen / Desinfektionen)
    • bisheriger Art. 24 (Ausweise)
    • bisheriger Art. 26 (Reklamebewilligungen)

 

 

Öffentlicher Grund

  • Art. 21: Anpassung der Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes:
    • Grundgebühr von CHF 40 auf CHF 50 erhöht
    • Erhöhung der Gebühren pro m² / Tag
    • Erhöhung der maximalen Tagesgebühr von CHF 150 auf CHF 300
    • Erhöhung der Saisonpauschale für die gewerbliche Nutzung des Parkplatzes und der Einwasserungsstelle bei der Jabergbrücke von CHF 500 auf CHF 1’200

 

Gemeindeeigene Anlagen

  • Art. 22: Neu geregelt wird die Benutzung gemeindeeigener Anlagen (insbesondere Turnhalle und Sportplatz):
    • Einführung eines Tarifsystems für:
      • Ortsansässige / Ortsvereine
      • Auswärtige / kommerzielle Nutzer
    • Regelung von Gebühren für:
      • Trainingsbetrieb
      • Einzelanlässe
      • Hallenbenutzung
      • Küchenbenutzung
      • Hauswartleistungen

 

Weitere Gebührenanpassungen

  • Art. 23: Leumundszeugnis CHF 15 → CHF 50
  • Art. 24: Herausgabe von Fundgegenständen CHF 10 → CHF 20
  • Art. 25: Hundetaxe:
    • neuer Gebührenrahmen CHF 75–150
    • bisherige Ausnahme für Rettungshunde entfällt
  • Art. 26: Neuaufnahme von Gebühren betreffend Exmissionen

 

Bauwesen

  • Art. 27: Neuaufnahme von Gebühren im Zusammenhang mit eBau
  • Art. 29–31: Präzisierungen und Erweiterungen bei Voranfragen, Vorabklärungen und Bewilligungsverfahren
  • Art. 30:
    • Mitteilung an Nachbarn CHF 20 → CHF 50
    • verschiedene Bewilligungen (z.B. Wasseranschluss, Strassenanschluss) CHF 30 → CHF 50
    • Ergänzung zusätzlicher Bewilligungstatbestände
  • Art. 35: Anzeige Baubeginn CHF 30 → CHF 50
  • Art. 36: Ergänzung zusätzlicher Kontrollaufgaben (u.a. Versickerungsanlagen)

 

Steuerwesen / Datenschutz / Information

  • Art. 40–41: Erweiterung der Gebührenbestimmungen im Steuerwesen und bei amtlichen Bewertungen
  • Art. 42: Neuaufnahme Datenschutzbestimmungen
  • Art. 43: Neuaufnahme Öffentlichkeitsprinzip / Informationszugang
  • Art. 44: Neuaufnahme Archivgebühren
  • Art. 45: Neuaufnahme Schreibereidienstleistungen
  • Art. 47: Neuaufnahme Gebühren für Verfügungen nach Verwaltungsrechtspflegegesetz

 

Gebührentarif

  • Art. 48: Anpassung des Gebührentarifs:
    • Aufwandgebühr I: CHF 75 / Stunde
    • Aufwandgebühr II: CHF 120 / Stunde
    • Hundetaxe neu CHF 100 pro Hund
    • Aufnahme Auto-Spesenregelung
    • Vereinfachung der bisherigen Fotokopierregelungen

 

Inkrafttreten

  • Art. 50: Das revidierte Gebührenreglement soll per 1. Juli 2026 in Kraft treten.