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Robert Homberger
Gemeinderat
Neue Finanzierung Volksschule (NFV)
Der Grosse Rat hat die Änderungen am Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG), die zur Einführung der Neuen Finanzierung der Volksschule notwendig sind, in der Januarsession 2011 definitiv verabschiedet. Damit ist eine Einführung auf August 2012, zu Beginn des Schuljahres 2012/13, beschlossen. Der Regierungsrat hat auch die dazugehörende Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) verabschiedet und beide Rechtsgrundlagen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; die Bestimmungen zur Volksschule gelten erst ab dem 1. August 2012.
Das neue Finanzierungssystem soll die Transparenz der Abrechnung zwischen dem Kanton und den Gemeinden verbessern und verstärkte Anreize zum effizienten und effektiven Einsatz von Lektionen und Beschäftigungsgradprozenten bieten. Dazu wird der heute angewendete Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil aufgehoben. Dieser wird neu auf Grund der von einer Gemeinde zur Auszahlung gemeldeten Anstellungen berechnet. Zudem wird die Abrechnungsperiode vom Kalenderjahr auf das Schuljahr verschoben. Das neue Finanzierungsmodell muss das oberste Ziel der Bildungsstrategie des Regierungsrates, nämlich die Sicherstellung von Chancengleichheit und Ausbildungsqualität in Volksschule und Kindergarten, unterstützen. Es ging darum,
- ein einfaches, transparentes und flexibles Finanzierungssystem mit mehr Handlungsspielraum für die Gemeinden bereitzustellen;
- Anreize zu schaffen, die den notwendigen Strukturwandel in den Gemeinden erleichtern und optimale Schul- und Klassengrössen unterstützen;
- den effizienten Einsatz der vorhandenen Mittel zu fördern, um Ressourcen für neue Aufgaben der Volksschule frei zu machen;
- die finanziellen und organisatorischen Aufgaben und Kompetenzen zwischen Kanton, Gemeinden, Behörden und Schulleitungen klar und kongruent zu regeln.
Dabei galten folgende Rahmenbedingungen:
- Die Volksschule wird gemeinsam von Kanton und Gemeinden wahrgenommen, die Kosten für das Lehrpersonal teilen sie sich wie bisher im Verhältnis 70 % zu 30 %;
- Gestaltung der Anstellungsbedingungen, zentrale Lohnpolitik und -auszahlung für die Lehrkräfte verbleiben beim Kanton;
- Der Kanton gibt die Ziele (Lehrplan, Stundentafel) sowie pädagogisch begründete Richtlinien und Eckwerte vor, in deren Rahmen die Gemeinden eine chancengleiche Ausbildung anbieten;
- Der Systemwechsel musste beherrschbar und für alle Betroffenen tragbar sein.
Finanzielle Verantwortung und Gestaltungsspielräume können nur dann wahrgenommen und genutzt werden, wenn die finanziellen Folgen von Handlungsalternativen bekannt bzw. berechenbar sind. Eine volle Kostentransparenz für Gemeindeverwaltung und Schulleitung ist die Grundvoraussetzung, damit die finanziellen Ressourcen besser und effizienter als heute eingesetzt werden können, eine wichtige Zielvorgabe für das neue Finanzierungsmodell. Beispiele für die neue Kostentransparenz:
- Halbklassenunterricht: Entscheidet sich eine Schulleitung, in einer Klasse während einer Lektion pro Woche den Unterricht in zwei Gruppen durchzuführen, so verursacht sie damit Mehrkosten von CHF 4’634 pro Jahr (Basis 2010, Primarschule). Weil die Schülerzahl dadurch nicht verändert wird, bleibt die Summe der Schülerbeiträge gleich. Die Hälfte dieser Mehrkosten trägt die Gemeinde selber, die andere Hälfte übernimmt der Kanton.
- Eröffnung oder Schliessung einer Klasse: Führt eine Gemeinde bei gleicher Schülerzahl eine Klasse mehr oder weniger, ergeben sich Mehr- bzw. Minderkosten von rund CHF 200’000 pro Jahr (Basis 2010, Primarschule). Auch in diesem Fall übernimmt der Kanton die Hälfte der Mehrkosten bzw. profitiert der Kanton von der Hälfte der Minderkosten. Die andere Hälfte belastet bzw. entlastet die Gemeinde.
Quelle: www.erz.be.ch
Robert Homberger
Gemeinderat


